Leistungen auf den Punkt gebracht

Heizkosten­verteiler

Der Wärmeenergieverbrauch steigt seit Jahren in den privaten Haushalten an. Gleichzeitig wird Energie immer teuer. Elektronische Heizkostenverteiler messen kontinuierlich die Temperaturdifferenz zwischen Heizkörper und Raumluft. Dabei gleichen sie auch externe Faktoren wie zum Beispiel Sonneneinstrahlung aus, speichern die Werte monatlich oder jährlich und können aus der Ferne abgelesen werden. Bei der Installation von Heizkostenverteilern richten wir uns nach Montagevorschriften des Auftrag erteilenden Messdienstleisters.

Anders als Heizkostenverteiler ermitteln Wärmemengenzähler genau, wie viel Wärme eine einzige Wohneinheit aus dem Heizkreislauf verbraucht. Bei der immer beliebter werdenden Fußbodenheizung ist eine Verbrauchserfassung mittels Heizkostenverteiler im Übrigen nicht möglich. Der Einsatz eines Wärmemengenzählers erleichtert zudem die Erfassung, der Aufwand für das Ablesen und die Auswertung der Daten ist geringer. 

Wärmemengen­zähler

Wasser­zähler

Ein Kaltwasserzähler misst in jeder Wohneinheit den individuellen Verbrauch von Wasser bis zu 30°C für die Wasserabrechnung. Warmwasserzähler dagegen werden für die Zählung in einem Wohngebäude eingesetzt, wenn die Warmwasseraufbereitung zentral im Heizkessel im Keller stattfindet, damit jeder einzelne Haushalt eine stimmige Heizkostenabrechnung nach Verbrauch erhält. Wir bauen die Wasserzähler jeweils in den Warm- und Kaltwasserzulauf ein.

In Deutschland gilt eine Rauchmelderpflicht für Wohnraum nicht nur für Vermieter, sondern auch für Eigentümer. Zwar hat sich seit der Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ die Anzahl der Brandtoten halbiert, aber Wohnungsbrände sind gerade nachts nach wie vor eine reale Gefahr. MDE kümmert sich um die Installation, Wartung und den Austausch von Rauchmeldern. Unsere zertifizierten Monteure bauen die Rauchmelder nach Vorschrift der Landesbauordnung (LBO) ein.

Rauch­melder

Trinkwasser­untersuchung

Mit der seit 2018 bestehenden Trinkwasserverordnung sind nicht nur Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und die Gastronomie, sondern auch Eigentümer und Vermieter zur Legionellenprüfung verpflichtet. Wenn bei Ihnen Babys oder kleine Kinder leben, empfehlen wir Ihnen, auch in ihrem Privathaushalt die Wasserqualität regelmäßig zu testen.